Sie fahren ein Elektroauto? Wir zahlen Ihnen 225 Euro* THG-Prämie für Ihren e-Fahrzeugschein
Geld für Ihre CO2-Einsparung – Die Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG macht es möglich!
Sie besitzen ein auf Sie zugelassenes rein elektrisch betriebenes Fahrzeug? Dann senden Sie uns schnell Ihren Fahrzeugschein!
Im Gegenzug erhalten Sie von uns eine THG-Prämie von 225 Euro* - das Angebot gilt auch wenn Sie kein Kunde bei uns sind!
WARUM? Weil ab 2022 generieren Sie als Eigentümer eines Elektrofahrzeugs Treibhausgasminderungs-Quotenmengen (THG-Quote), welche sich an die quotenverpflichteten Mineralölkonzerne verkaufen lassen. Vorausgesetzt ist die Vorlage der Fahrzeugzulassung, eine Registrierung Ihrer THG-Quotenmengen beim Umweltbundesamt und deren Bündelung mit den THG-Quotenmengen anderer E-Fahrzeugfahrer zur Erreichung einer vermarktbaren Mindestmenge. Die Stadtwerke Buchen übernimmt diesen Service für Sie und überweist Ihnen im Gegenzug eine THG-Prämie in Höhe von 225 Euro*.
Sie brauchen nichts weiter zu tun, als einen Scan (PDF) der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) hochzuladen (max. 350 KB) und das Anmeldeformular auszufüllen – wir kümmern uns um den Rest!
*Die Prämie von 225 Euro greift nur bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Code 0004 in Feld 10 der Zulassungsbescheinigung Teil I), die bei uns ab dem 01.01.2023 gemeldet wurden/werden.
THG-Prämie beantragen
Bitte beachten Sie, dass die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder Pflichtfelder sind und ausgefüllt werden müssen.
FAQs
Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungsquote ist ein Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von Kohlendioxid insbesondere im Verkehrssektor zu mindern. Unternehmen, wie etwa Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe (wie z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THQ-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu mindern. Bei Nichteinhaltung dieser Quote wird eine Strafzahlung für jede nicht eingehaltene Tonne CO2 fällig. Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine FAQ erstellt und beantwortet darin weitere Fragen.
Welche Unterlagen werden für die Registrierung benötigt?
Die Anmeldung für Ihr Elektroauto ist recht einfach: Wir benötigen nur Ihre Kontaktdaten, ein Foto von der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und die Info, wohin wir Ihnen die Prämie für Ihr Elektroauto auszahlen sollen.
Muss die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) übermittelt werden oder geht auch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)?
Nein, hier ist zwingend die Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) erforderlich - dies ist in §7 der 38. BImSchV geregelt. Andere Dokumente als der Fahrzeugschein werden vom Umweltbundesamt nicht akzeptiert.
Kann man ein Fahrzeug mit Hybrid anmelden oder zählen nur reine Elektroautos?
Es können nur reine Elektroautos für den THG Quotenhandel angemeldet werden. Da bei Hybridautos nicht sicher festgestellt werden kann, dass diese ohne oder zu welchem Prozent mit herkömmlichen Brennstoffen betrieben werden, ist es nicht möglich sie für den CO2 Emissionshandel anzumelden.
Kann die THG-Quote auch für ein gebrauchtes Elektroauto beantragt werden?
Selbstverständlich kann die THG-Quote auch für ein gebrauchtes Elektroauto beantragt werden. Allerdings nur, wenn der Vorbesitzer die THG-Quote für das jeweilige Kalenderjahr nicht bereits selbst in Anspruch genommen hat.
Gibt es die THG-Quoten auch für Firmenwagen und Leasingfahrzeugen?
Auch hier kann die THG-Quote geltend gemacht werden. Berechtigt ist der oder die HalterIn (wie in der ZLB1 Teil I eingetragen).
Was passiert mit meiner THG-Quote, wenn ich mein E-Auto verkaufe?
Wenn Sie Ihr Elektroauto verkaufen, endet Ihre Anmeldung zum Ende des jeweiligen Jahres. Bitte geben Sie uns in diesem Fall einfach formlos Bescheid. Ihre THG-Prämie für das laufende Jahr steht Ihnen voll zu, da ein Elektroauto jeweils nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Der neue Halter Ihres Elektroautos kann die Quote dann ab dem nächsten Jahr beantragen. Sollten Sie das Fahrzeug wechseln, begrüßen wir Sie und Ihr neues Elektroauto natürlich gerne wieder bei uns.
Bekomme ich die Zahlung jährlich und für wie lange?
Besitzer eines Elektrofahrzeuges sind jedes Jahr aufs Neue berechtigt, ihre THG-Quote zertifizieren zu lassen. Wird ein E-Fahrzeug verkauft, kann nur einer für das laufende Jahr die THG-Quote beantragen – entweder der Vorbesitzer oder der neue Besitzer. Erst im Folgejahr kann das wieder ausschließlich der Käufer tun. Abhängig von den Entwicklungen könnten die Prämien ggf. auch erhöht werden.
Wie und wann erhält man die Auszahlung der THG-Prämie?
Die Dauer bis zur Auszahlung der THG-Quote hängt vom Umweltbundesamt (UBA) ab, da die Bearbeitungszeit durch das UBA mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Wir halten Sie aber stets auf dem Laufenden: Nach der Registrierung Ihres Elektroautos bei uns erhalten Sie eine Auftragsbestätigung an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse. Wir informieren Sie auch, sobald uns die Rückmeldung des Umweltbundesamtes vorliegt. Nach positivem Rückbescheid durch das Umweltbundesamt (UBA) zahlen wir Ihnen umgehend die Prämie für Ihr Elektroauto aus.