Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG - Ihr Versorger vor Ort - Photovoltaikanlage anmelden

Die Stadtwerke Buchen sind Ihr Partner beim Ausbau einer klimafreundlichen Energieversorgung mit erneuerbaren Energien. 

Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Installateur sorgen wir in Buchen, Hainstadt und Hettingen

  • für eine Anbindung Ihrer Photovoltaikanlage an unser Netz

  • für eine sichere Inbetriebnahme

  • für die Vergütung Ihrer Strom-Einspeisung nach dem EEG-Gesetz

  • Anmeldung und Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage

    Wenn Ihre Anlage Strom erzeugt, wird in der Regel ein Teil davon in das Stromnetz eingespeist. Dazu benötigen Sie einen Netzanschluss, den Sie bei uns, Ihrem Netzbetreiber in Buchen, Hainstadt und Hettingen beantragen können.

    Hier erhalten Sie alle Informationen, die Sie von der Planung bis zur Abnahme der Anlage dafür benötigen:

    In 5 Schritten Ihre Photovoltaikanlage anmelden:

    Schritt 1: Anfrage zum Anschluss

    Erzeugungsanlagen sind grundsätzlich immer vor der Errichtung bei Ihrem Netzbetreiber anzufragen. Die Anfrage kann sowohl als Privatperson als auch durch den Installateur gestellt werden. Nutzen Sie dazu bitte unseren Onlineservice:

     

    Unterlagen die Sie bereit halten sollten:

    • Persönliche Daten (vom Anlagenbetreiber)

    • Lageplan der Anlage (ein maßstabsgerechter Lageplan mit Grundstücksgrenzen kann im Geoportal BW erstellt werden)

    • Technische Daten: Summenleistung, Anschlussleistung, Anschlusswirkleistung und Messkonzept

    Schritt 2: Überprüfung

    Wir prüfen Ihre Anfrage und klären, welcher Netzanschlusspunkt für Ihr Vorhaben der Beste ist.

    Anhand Ihrer eingereichten Daten prüfen wir, ob die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes für Ihre Anlage ausreichend ist. Anschließend erhalten Sie eine Einspeisezusage mit einer Vorgangsnummer. Sobald die Einspeisezusage vorliegt, kann mit dem Bau begonnen werden. Wurde die Anfrage der Photovoltaikanlage nicht durch den Installateur durchgeführt, teilen Sie diesem die „Vorgangsnummer Einspeisezusage“ mit, da dieser diese für die weitere Bearbeitung benötigt.

    WICHTIG: Aufgrund beschränkter Netzkapazitäten haben Sie nach Genehmigung Ihres Einspeisevorhabens 6 Monate für die Errichtung Ihrer Anlage Zeit. Sollten diese Frist ablaufen, ist eine neue Anfrage zu stellen.

    Schritt 3: Zählereinbau (falls notwendig)

    Der von Ihnen beauftragte Installateur beantragt den Zähler bei uns.

    Bedingung für die Inbetriebnahme Ihrer Anlage ist das Vorhandensein eines Zweirichtungszähler. Falls ein Zählertausch notwendig ist, kann dieser über den untenstehenden Link beantragt werden. Sollte bereits ein Zweirichtungszähler verbaut sein, ist kein Zählertausch notwendig. Die Beantragung ist ausschließlich durch den Installateur möglich. Wir melden uns im Anschluss beim Kunden und führen den Zählerwechsel durch.

    Zählerwechsel beantragen

    Schritt 4: Inbetriebnahme melden

    Sobald ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, kann die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen werden und der erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Über den untenstehenden Link kann die Inbetriebnahme ganz einfach online gemeldet werden. Die Meldung kann ausschließlich durch den Installateur erfolgen. Dieser benötigt hierfür nur die „Vorgangsnummer Einspeisezusage“ welche Sie der Einspeisezusage entnehmen können. Nach dem gestellten Antrag erhält der Installateur ein vorausgefülltes Inbetriebnahmeprotokoll, welches dieser unterschreibt und an uns zurücksenden müssen.

    Inbetriebnahme melden

    Unterlagen welche benötigt werden:

    Vorgangsnummer Einspeiseanfrage (SWB-xxxxxx)

    Technische Daten: Modulleistung, Wechselrichterleistung & Messkonzept

    Anlagengröße-spezifische Angaben: Netzsicherheitsmanagement, Fernwirkleistung & Direktvermarktung

    Angaben zum Stromspeicher (falls verbaut)

    Übersichtsschaltplan

    Bilder der Anlage und des Wechselrichters

    WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass Neuanlagen innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren sind. Eine Registrierung kann auch schon vor der Inbetriebnahme durchgeführt werden.

    Schritt 5: Abrechnung und Einspeisevergütung

    Nachdem die Photovoltaikanlage ans Netz gegangen ist, senden wir dem Anlagenbetreiber eine Bestätigung und ein Kundenblatt zu. Auf dem Kundenblatt muss der Anlagenbetreiber seine Bank- und Steuerdaten ergänzen und an uns zurücksenden. Nachdem uns diese Informationen vollständig vorliegen, hinterlegen wir Ihre Daten in unserem System und erstellen Ihren Abschlagsplan. Diesen teilen wir Ihnen in Form eines Begrüßungsschreibens mit. Im Regelfall erhalten Sie hierbei monatliche Abschlagszahlungen, deren Höhe sich aus der Anlagengröße und dem aus dem EEG vorgegeben Vergütungssatz ergibt. Nach Ablauf des Kalenderjahres erhalten Sie eine Endabrechnung, in der die gezahlten Abschläge mit der tatsächlich auszuzahlenden Vergütung verrechnet werden.

    Steckfertige Photovoltaikanlage anmelden

    Downloads

    Hier finden Sie alle Formulare für den Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen von der Anfrage bis zur Auszahlung der Einspeisevergütung.

    Kontakt

    Sie haben technische Fragen zu Ihrer Einspeiseanlage? 

    Mail: einspeiser@stadtwerke-buchen.de 

    Sie haben Fragen zu Ihrer Abrechnung und Vergütung Ihrer Einspeiseanlage? 

    Mail: abrechnung@stadtwerke-buchen.de
    Telefon: 06281 535-130

     

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